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Veneers (Keramik- bzw. Kunststoff-Verblendschalen)
 

Info: Verblendschalen (Veneers)

Zahnlücken, abgebrochene oder verfärbte Zahnfronten stören den harmonischen Gesamteindruck des Gesichtes: die Ästhetik. Zahnästhetik hat übrigens mit Kosmetik, bei der es lediglich um die Verschönerung des Äußeren mit kosmetischen Mitteln geht, nichts zu tun. Der ästhetische Eindruck strahlend gepflegter Zähne unterstreicht die natürliche Harmonie Ihrer Persönlichkeit.
 
Veneers nennen die Zahnärzte die grazilen, fast transparenten Keramikschalen, mit denen die sichtbaren Oberflächen Ihrer Zähne ein perfektes, fehlerfreies Aussehen erhalten.
Die absolut natürlich wirkenden Verblendschalen werden im zahntechnischen Labor individuell für Sie gestaltet.
Mit einem zahnmedizinischen Spezialkleber haften die hauchdünnen und vollkommen metallfreien Veneers auf dem vorher präparierten Zahnschmelz.

Bei dieser modernen Technik kann auf das starke Beschleifen Ihrer wertvollen Zahnsubstanz - wie es bei einer herkömmlichen Krone erforderlich ist - verzichtet werden. Ein Veneer besteht aus einer lichtdurchlässigen, zahnfarbenen Keramik. Deshalb ist der Übergang zu den eigenen Zähnen nicht sichtbar. Der restaurierte Zahn sieht völlig natürlich aus und besticht durch seine hervorragende Ästhetik. Ein Veneer läßt sich auch aus Kunststoff herstellen
 
Die dünnen Keramikschalen bedecken den gesamten sichtbaren Bereich der Zähne und fassen ihre Schneidekanten mit ein.


 
Gesunder Zahnschmelz
 
Die Verblendschalentechnik setzt eine genügend große Zahnschmelzfläche voraus, an der das Veneer befestigt wird.

Der Zahnschmelz wird nur um 0,3 bis 0,7 mm abgetragen und die Schneidekante gegebenenfalls um ca. 1 mm gekürzt.

Das Veneer endet an der Zahnfleischgrenze; deshalb ist eine Reizung des Zahnfleisches ausgeschlossen.

Damit Ihre Zähne blendend aussehen
Warum Sie sich ein verbessertes Aussehen für Ihre Zähne wünschen, kann viele Gründe haben: Vielleicht ist Ihr sonst so strahlendes Lächeln durch einen abgebrochenen Zahn oder einen Kariesdefekt beeinträchtigt. Möglicherweise ist aber auch eine Zahnverfärbung, die z.B. durch Rauchen, Tee oder Rotwein entstanden sein kann, die Ursache der ästhetischen Beeinträchtigung. Oder aber große Füllungen sind im Laufe der Zeit unansehnlich geworden.
 
Vorausgesetzt, Ihre Zähne haben noch genügend Zahnschmelz, dann können Keramikschalen das natürliche Aussehen dieser Zähne wieder herstellen.

Fälle aus der Praxis
 
Fall 1:
Ein unfallgeschädigter Zahn wird mit Hilfe eines Veneers aufgebaut.
 
Ergebnis:
Der versorgte Zahn ist von den unbeschädigten Zähnen praktisch nicht zu unterscheiden. 
 
Fall 2:
Die schief- und engstehenden oberen Schneidezähne mit sichtbaren Füllungen sind unansehnlich und bedürfen einer ästhetischen Korrektur.
 
Ergebnis:
Die vier oberen Schneidezähne wurden durch Keramikschalen in ihrer Stellung, in ihrem Aussehen sowie vom ästhetischen Gesamteindruck optimiert. 
 
Fall 3:
Auch eine Lücke, zum Beispiel zwischen den mittleren Schneidezähnen...
 
Ergebnis:
...kann durch Veneers geschlossen werden!
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Kapitel "Verblendschalen".

 

Info: Gesetzliche Bestimmungen

Veneers gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
 
Abrechnungsgrundlage für die zahnärztlichen Leistungen ist die amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
 
Trotzdem ist es unter Umständen möglich, dass auch gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss in Höhe der Kosten einer "normalen" Krone gewähren, so dass diese Patienten lediglich die betreffenden Mehrkosten für die hierbei anfallende Mehrleistung tragen müssen. Die Kosten für zahntechnische Leistungen mit Materialien und der Anfertigung des Veneers im zahntechnischen Labor sind für Ihren Zahnarzt nur ein durchlaufender Posten. Diese Auslagen werden ohne Aufschlag von der Zahnarztpraxis an Sie weiterberechnet.
 
Die Rechnungsstellung erfolgt in der gleichen Weise wie für Privatversicherte und in einer für Sie nachvollziehbaren und nachprüfbaren Form. Die Laborrechnung wird der Gesamtrechnung beigefügt.

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