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Systematische Behandlung
 

Was ist eine "systematische" Behandlung?
Der Grundgedanke ist, dass man
  • versucht, ein Problem, z. B. Schmerz, zu lösen und
  • versucht, daß dieses oder ähnliche Probleme nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder auftreten

Im übertragenen Sinne prüft man zunächst das Fundament eines Baugrundstückes und ob es sich verantworten läßt, einen "mehrstöckigen Prachtbau" zu planen, oder ob man mit einem "Einfamilienhaus" langfristig nicht viel besser beraten wäre. Die Patienten, die sich jedoch eine besonders schöne, komfortable oder luxuriöse Versorgung trotz ungünstiger Voraussetzungen wünschen, ist es wichtig zu wissen: Wie schaffe ich zunächst ein gesundes Fundament, das über viele Jahre, vielleicht Jahrzehnte meine gewünschte "Wunsch-Versorgung" trägt. Beispiele für diese Versorgungen sind:

  • weiße Vollkeramik-Restaurationen statt grau-schwarzer Amalgam-Füllungen
  • Implantate mit festsitzendem Zahnersatz statt einer wackligen und herausnehmbaren Klammer-Prothese

Mit anderen Worten: Wer kosmetisch hohe Ansprüche stellt, muß im eigenen Interesse sicherstellen, dass die Zeit, die Sie wie auch wir in Ihre Gesundheit und Ihr Lachen investieren, sinnvoll investiert wird, statt
1. zuviel Zeit und Geld
2. zur falschen Zeit und an den falschen Zähnen
3. in der falschen Reihenfolge

Auf die Zahnmedizin bezogen bedeutet dies, daß zumindest geprüft werden muß, ob
1. chirurgisch (z. B. Wurzelrest entfernen)
2. konservierend (Zahnfüllungen und Wurzelkanalbehandlungen)
3. parodontologisch (Behandlung des Zahnfleisches bzw.
Halteapparates)
eine Behandlungsnotwendigkeit existiert. In selber Reihenfolge sollte dann auch vorgegangen werden, bevor abschließend meist relativ teuer die Zähne
4. prothetisch, d.h. mit Kronen, Brücken und/oder herausnehmbarem Zahnersatz
versorgt werden.

Dieses Vorgehen in der Reihenfolge 1, 2, 3, 4 ist demnach nicht nur sinnvoll, sondern - zumindest bei Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind - auch im Rahmen der sogenannten "Richtlinien", die gesetzlichen Charakter haben, vorgeschrieben. Für den Fall, daß ein "Kassenpatient" die Punkte 1-3 überspringen will, haben wir nur die Möglichkeit, ihn (sie) als Privat-Patient zu behandeln und ihm die Behandlung auch privat in Rechnung zu stellen. Beispiele hierfür wären:

  • Eine Brücke auf stark gelockerten Zähnen befestigen, statt einer vorherigen Parodontal-Behandlung
  • Eine Prothese über einem verborgenem Wurzelrest anzufertigen, statt den Wurzelrest zunächst zu entfernen

 

Eine korrekte Vorbehandlung ist unbedingte Voraussetzung für ein qualitativ gutes und langlebiges Behandlungsergebnis!

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