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Röntgen der Zähne und des Kiefers
 

In der Zahnheilkunde ist das Röntgenbild ein wichtiges Hilfsmittel zur Erkennung und Feststellung krankhafter Veränderungen. Zahlreiche Veränderungen, die innerhalb der Zähne oder des Knochens lokalisiert sind und noch keine Beschwerden verursachen, können ohne Röntgenaufnahme nicht erkannt werden. Dazu gehören:
  • Beginnende Karies
  • Entzündlich bedingte Veränderungen am Knochen, die von einem Zahn ausgehen
  • Knochenabbau bei Paradontose
  • Kontrolle von Wurzelfüllungen


Die Panorama-Aufnahme
Neben Einzelzahnaufnahmen (s.o.) sind in der Zahnheilkunde häufig auch Übersichtsaufnahmen, sog. Panorama-Aufnahmen erforderlich. Diese Aufnahmen, für die spezielle Röntgengeräte erforderlich sind, zeigen den gesamten Ober- und Unterkiefer mit sämtlichen Zähnen und Zahnanlagen. Sie sind unentbehrlich bei:
  • Planung einer umfangreichen Zahnsanierung mit Kronen, Brücken oder einem herausnehmbaren Zahnersatz
  • Vor operativem Eingriff zur Entfernung eines Weisheitszahnes oder einer Kieferzyste
  • Kieferorthopädischer Behandlung (seitliche Aufnahme)

Außerdem ergibt sich erfahrungsgemäß eine hohe Rate von Zufallsbefunden

Die Röntgendosis einer solchen Übersichtsaufnahme ist unter Umständen sogar geringer als bei einer kleinen Zahnfilmaufnahme - das Bild ist aber dafür auch bedeutend unschärfer (aufgrund der Verwendung von Verstärkerfolien). Diese Aufnahmetechnik dient daher ausschließlich der Übersicht. Kleine Einzelaufnahmen müssen gegebenenfalls zusätzlich gemacht werden.
Die Strahlenbelastung einer Panorama-Aufnahme entspricht der Strahlung aus der Erde und dem Kosmos, der ein Mensch innerhalb von 12 Stunden ausgesetzt ist (Meereshöhe) oder die er erhält, wenn er sich 10 Stunden im Gebirge (bei etwa 2000 m) aufhält oder 30 Minuten in einem Flugzeug (bei einer Flughöhe von 11000 m).

Die Strahlenbelastung
Große Skepsis existiert teilweise bei Patienten zum Thema "Strahlenbelastung durch Röntgen". Selbstverständlich nehmen wir diese Bedenken ernst. Sehen Sie aber bitte das Röntgen als eine Möglichkeit, krankhafte Entwicklungen im Kiefer-Gesichtsbereich zu erkennen, die den Augen und der Sonde des Zahnarztes sonst entgehen würden. So kann eine eventuelle Erkrankung frühzeitig erkannt und meist rechtzeitig behandelt werden. Mit anderen Worten: nur ein nicht ausgewertetes Röntgenbild wäre eine unnötige Strahlenbelastung.
Die mittlere Strahlenbelastung (Ganzkörperdosis) liegt bei Zahnaufnahmen im Bereich von etwa 0,006 mSv (Milli-Sievert), bei Panorama-Aufnahmen im Bereich von etwa 0,002 mSv.
Das Risiko, das Sie mit einer Röntgenaufnahme eingehen, wird am besten deutlich im Vergleich mit Risiken aus dem täglichen Leben. Wir haben nachfolgend einige Situationen aufgeführt, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs ebenso etwa 1:1 000 000 beträgt:
  • 20 km Fahrrad fahren
  • 100 km Auto fahren
  • 6000 km im Flugzeug zurücklegen
  • Konsum von 50 g Alkohol (1 Liter Bier)
  • Rauchen einer (!) Zigarette

Hieraus wird erkennbar, dass das Risiko, durch eine Röntgenaufnahme eine schwerwiegende Erkrankung auszulösen, geringer ist als das "tödliche Risiko" einer einzigen Zigarette (Entstehung von Lungenkrebs).

Hinzu kommt, dass die Nichtanfertigung einer aufgrund des klinischen Befundes indizierten Röntgenaufnahme für den Patienten meist ein höheres Risiko darstellt als die Aufnahme selbst.

 

Was kann man an Röntgenbelastung für den Patienten verantworten?

Hier einige Beispiele:

  • 12 Bilder im Rahmen einer Parodontalbehandlung

  • 3 Bilder je Wurzelkanalbehandlung

  • 2 Bilder für einen Wurzelkanalstift zum Stabilisieren und Wiederaufbau eines wurzelbehandelten stark zerstörten Zahnes

jedoch nur im absoluten Ausnahmefall bei einer Frau während der Schwangerschaft.

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