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Kronen
 

Durch eine Krone erhält Ihr Zahn seine ursprüngliche, natürliche Form zurück. Behandelte Kariesschäden oder sehr große Füllungen werden bei dieser Versorgung überkront. (s.a. Beispiele aus der Praxis am Ende dieser Seite)

Vollgusskrone
 
Eine nicht verblendete Metallkrone ist die
stabilste und einfachste Form einer neuen
Zahnkrone. Wie andere Kronen wird sie zur
Wiederherstellung der verlorengegangenen
Zahnhartsubstanz eingesetzt.

 
Keramik-Verblendung
 
Ihre höchsten Ansprüche an Ästhetik und Biokompatibilität, an jahrelang gleichbleibende Zahnfarben und an dauerhafte Stabilität werden erfüllt: Keramik ist kaudruckstabil und mit dem Metallgerüst fest verbunden.
 
Kunststoff-Verblendung
 
Eine preiswertere Form der Verblendung für den sichtbaren Zahnbereich. Da Kunststoffe weniger abrasionsfest sind, sollten die Kauflächen der Seitenzähne aus Metall gestaltet werden. Im Front- und Eckzahnbereich ist ein Kaukantenschutz aus Metall erforderlich.

 
Metallfreie Krone
 
Im sichtbaren Bereich können Einzelkronen auch ausschließlich aus Keramik hergestellt werden. Durch ihre hohe Lichtdurchlässigkeit – der Fachmann nennt das transluzent - erreichen Keramikkronen im Front- und Eckzahnbereich die vollkommene Farbgebung des natürlichen Zahnschmelzes.

 
Materialien zur Kronenherstellung
 
Reines Gold ist nicht nur sehr kostbar, sondern auch besonders mundverträglich. Als Gerüstmaterial für Zahnersatz ist es allerdings zu weich. Um eine höhere Stabilität zu erreichen, wird Gold z.B. Platin beigemischt. Weitere oxydbildende Metalle ermöglichen die feste Verbindung zwischen Keramik und Goldgerüst.

Für Vollgusskronen können alle dentalen Metalle eingesetzt werden. Für eine keramikverblendete Krone muss das Gold "aufbrennfähig" und damit der Schmelzpunkt höher sein.

Durch diese Bestandteile verliert Dentalgold in den meisten Fällen seine weiche Goldfarbe. Es wird eher silbrig. Nur bestimmte, meist hochgoldhaltige Verbindungen behalten ihren ursprünglichen Goldton.
 

 
Krone mit gegossenem Stiftaufbau
 
Bei erheblich zerstörten Zahnkronen kann ein Wurzelstift mit Zahnstumpfaufbau die Aufnahme aller Kronenarten ermöglichen. Hier ein Stiftaufbau mit einer Kunststoff-Verblendkrone.

 

 

 
 
 
Bestimmungen

Härtefallregelung:
Ob Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse als "Härtefall" gelten, oder ob Ihr Festzuschuss um einen Bonus erhöht wird, entscheidet ausschließlich Ihre Krankenkasse.

Bonusregelung:
Der Festzuschuss für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1979 geboren wurden, erhöht sich um 20%, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Behandlungsbeginn wenigstens einmal im Kalenderlahr zur Untersuchung bei ihrem Zahnarzt waren.
Der Festzuschuss erhöht sich um weitere 10% (ab 1999), wenn der Versicherte nachweisen kann, dass Untersuchungen in den letzten zehn Jahren regelmäßig stattfanden.

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