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Implantate
 

Was versteht man unter Zahnärztlichen Implantaten und welche Arten gibt es?
 
Bei den zahnärztlichen Implantaten handelt es sich um Metall- oder Keramikkörper, die als Zahnwurzelersatz in freie Kieferabschnitte oder in unbezahnte Kiefer eingesetzt werden. Die Implantate sind zweigeteilt, ein Teil ist in den Kieferknochen versenkt, und der zweite Teil besteht aus einem Pfosten, der - entweder sofort oder erst später mit dem Implantat verbunden - frei in die Mundhöhle ragt. Auf diesem Pfosten wird der Zahnersatz verankert.

Man unterscheidet in der zahnärztlichen lmplantologie mehrere Implantationsarten mit unterschiedlichen lmplantattypen:

1. Implantate, die in den unbezahnten Kieferknochen als Zahnwurzelersatz eingesetzt werden. Der Anteil, der im Kiefer liegt, kann z.B. als schraubenförmiger oder zylindrischer und als andersgeformter z.B. blattähnlicher Körper ausgebildet sein. (Enossale Implantation)

2. Implantate, die als Metallgerüst auf den unbezahnten Kiefer unter die Schleimhaut gelegt werden. (Subperiostale Implantation)

3. Implantate, die als Stift durch den Wurzelkanal meist einwurzeliger Zähne in den Knochen eingebracht werden, um den Zahn zu befestigen. (Chirurgische Zahnerhaltung)

4. Implantate, die wie Druckknöpfe an der Gaumenseite einer totalen Prothese befestigt sind und in entsprechenden Aussparungen im Zahnfleisch den Halt der Prothese bewirken. (Mucosal lnserts)

Wie lange gibt es schon Implantate?
 
Implantatgerüste (subperiostale Implantate) wurden in den 40er Jahren entwickelt und kommen seit ca. 50 Jahren zum Einsatz. lmplantate als Zahnwurzelersatz werden seit etwa 1960 verwendet. Solange kann man auch auf erfolgreiche klinische Ergebnisse zurückgreifen. Weltweit sind einige Millionen Patienten mit Implantaten versorgt worden. In Deutschland wurde die lmplantologie im Jahre 1982 wissenschaftlich anerkannt und ist in ihrem praktischen Einsatz jetzt voll ausgereift.

Aus welchem Material bestehen Implantate?
 
Zahnärztliche Implantate bestehen aus keramischen Verbindungen wie Aluminiumoxydkeramik oder aus Metall, wobei hauptsächlich Titan oder Titanverbindungen verwendet werden. Subperiostale Implantatgerüste bestehen aus medizinischen Stählen. Allen in der zahnmedizinischen lmplantologie eingesetzten Materialien ist ihre uneingeschränkte Körperverträglichkeit und Körperbeständigkeit eigen. Bis heute sind keine allergischen Reaktionen aufgetreten oder bekannt. Die Entscheidung, welches Material anzuwenden ist, trifft der behandelnde Zahnarzt. Je nach Indikation (Möglichkeit, ein Implantat einzusetzen) und den persönlichen Erfahrungen des Zahnarztes wird das Implantatsystem ausgesucht, das der individuellen Situation und den Anforderungen des Patienten gerecht wird.

Medizinische Vorteile für den Einsatz eines Implantats
 
Je nach Indikation gibt es folgende Vorteile.

1. Die Indikation des Einzelzahnersatzes:
Wenn in einer geschlossenen Zahnreihe ein Zahn entfernt werden muss oder durch einen Unfall verlorengegangen ist, kann mit Hilfe eines Implantates ein Zahnwurzelersatz für diesen Zahn eingesetzt werden. In Abhängigkeit von der Region und dem Knochenangebot kann ein Implantat sofort (ca. 6-8 Wochen nach Entfernung des Zahnes) oder bei schon länger bestehender Lücke eingesetzt werden. Der Vorteil besteht darin, dass die benachbarten Zähne dieser Lücke nicht beschliffen werden müssen, um sie mit Hilfe einer Brücke zu schließen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Implantate den Knochenschwund an der Stelle des fehlenden Zahnes begrenzen und damit der Kieferknochen erhalten bleibt.

 
2. Die Indikation bei fehlenden Backenzähnen:
Für den Fall, dass in einem Kiefer ein Teilabschnitt unbezahnt ist, kann dieser mit Hilfe von Implantaten und anschließender Brücken- oder Einzelzahnversorgung wiederhergestellt werden. In Abhängigkeit vom System können auch mehrere Implantate eingesetzt werden, die mit dem Restzahngebiss verbunden werden. Es besteht aber auch unter ganz besonderen Voraussetzungen die Möglichkeit, dass ohne Einbeziehung der natürlichen Zähne eine implantatgetragene Versorgung erfolgen kann. Der Vorteil besteht darin, dass keine herausnehmbare Versorgung eingegliedert werden muss und dass bei implantatgetragenen Konstruktionen die eigenen Zähne nicht beschliffen werden müssen.

3. Die Indikation durch Pfeilervermehrung bei großen Brücken:
Bisweilen sind die Lücken zwischen zwei Zähnen außerordentlich groß, so dass eine festsitzende Versorgung nach herkömmlicher Methode nicht eingesetzt werden kann. Eine herausnehmbare prothetische Wiederherstellung wäre dann notwendig. Mit Hilfe von Implantaten kann man in der Lücke zwischen den beiden Zähnen eine zusätzliche Abstützung des Ersatzes erzielen. Damit kann ein fester Brückenverband eingesetzt werden und eine herausnehmbare Prothese vermieden werden.
 

4. Die Indikation bei zahnlosem Unterkiefer:
Bei Patienten mit zahnlosem Kiefer besteht häufig das Problem, dass eine Prothese nicht hält. Mit Hilfe von vier Implantaten ist eine Festigung der Prothese über Klemmvorrichtungen auf den Implantaten möglich. Ziel ist es, mit Hilfe dieser Klemmvorrichtung die Prothese auf dem Kiefer zu fixieren, ihre Beweglichkeit und Lockerung zu vermeiden und dem Patienten wieder ein festes Gefühl seines Ersatzes zu vermitteln. In Ausnahmefällen können bei zahnlosen Kieferabschnitten soviel lmplantate eingesetzt werden, dass eine festsitzende Versorgung sowie eine verschraubte Brücke oder auch eine herausnehmbare Brücke eingegliedert werden kann. In Abhängigkeit vom vorhandenen Knochenangebot, den Fähigkeiten des Zahnarztes und den Wünschen des Patienten werden die unterschiedlichen Lösungen gewählt.

Fazit der Vorteile implantatgetragener Versorgungen:

  • das Beschleifen von natürlichen gesunden Zähnen entfällt
  • der Kieferkamm atrophiert (schrumpft) nicht
  • Implantate sind austauschbar
  • sie ermöglichen festsitzenden Zahnersatz

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Implantat eingesetzt werden kann?
 
Der Kieferknochen muss grundsätzlich frei von Erkrankungen sein. Die Knochenstrukturen sind im Ober- und Unterkiefer in ihrer anatomischen Gestalt sehr unterschiedlich. Im Oberkiefer ist der Knochen poröser und hat keine harte umgebende Knochenschicht (Kompakta). Die Kieferhöhle im Seitenzahnbereich hat eine unterschiedliche Ausdehnung, so dass die verbleibende Knochenschicht für das Einsetzen eines Implantates möglicherweise nicht ausreicht. Hier gibt es ein Verfahren zur Verkleinerung der Kieferhöhle durch Verlagerung der Kieferhöhlenschleimhaut oder durch Auflagern von Knochensubstanzen auf dem Kieferknochen zur Vergrößerung des Knochenangebotes. Der Unterkiefer ist von einer stabilen Knochenschicht (Kompakta) umgeben, die dem Implantat Festigkeit gibt. Ein Nervenstrang durchzieht den Unterkieferkörper, in dessen Nähe der Operateur mit besonderer Sorgfalt vorgehen wird, um ein vorübergehendes oder auch ständiges Taubheitsgefühl an der Lippe sicher auszuschließen.

Wie geht die Implantation vor sich?
 
Unter örtlicher Betäubung wird die Schleimhaut geöffnet; der Zahnarzt legt im Kieferknochen eine Bohrung oder eine Rille an. Dieses Implantatbett entspricht exakt dem lmplantatkörper, der passgenau in den Kieferknochen eingesetzt wird. Danach wird die lmplantationsstelle wieder verschlossen, und das Implantat kann in Ruhe eine gewisse Zeit einheilen.

Wie verhält sich ein Patient vor und nach einer Implantation?
 
Die Implantation ist ein zahnärztlichchirurgischer Eingriff, der etwa einer chirurgischen Zahnentfernung gleichkommt. Während der Behandlung lassen Sie sich in Ihrer Ruhe und Vertrauen zu Ihrem Zahnarzt nicht beeinträchtigen, und nehmen Sie keinerlei Medikamente, die nicht mit dem Zahnarzt oder Arzt abgestimmt sind. Die Implantation selbst ist durch die Betäubung schmerzlos. Eventuell auftretende Beschwerden sind durch geeignete Maßnahmen beherrschbar. Eine zusätzliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens ist nicht zu erwarten, jedoch sollten starke körperliche Belastungen vermieden werden. Im Zweifel ist der Arzt zu befragen. Mit anfänglichen Mundspülungen auf der Implantatseite erschöpft sich die Pflege in den ersten Tagen, die dann nach und nach durch den Einsatz der Zahnbürste auch auf der operierten Seite wieder wie üblich fortgesetzt wird. Nach der Nahtentfernung ist eine äußerst sorgfältige Zahnpflege erforderlich.

Wann erfolgt die Weiterbehandlung?
 
Je nach Implantattyp erfolgt die Versorgung möglicherweise sofort nach der Implantation. Im allgemeinen aber wird die Weiterbehandlung erst nach der Einheilungsphase der Implantate vorgenommen, die ein Vierteljahr und mehr dauern kann. Während dieser Zeit kann eine provisorische Versorgung erforderlich sein, die das Implantat abdeckt und schützt. Die Nahrung sollte den besonderen Umständen angepasst sein. Extrem harte Nahrung ist zu vermeiden. Ist die endgültige Versorgung eingesetzt, kann das Implantat normal belastet werden.

Wann ist eine Implantation als Erfolg anzusehen?
 
Wenn ein Implantat mindestens 5 Jahre fest im Kieferknochen verankert ist oder unbeweglich auf dem Kiefer liegt, so spricht man von einem Erfolg. Um dieses Ergebnis zu erzielen, ist eine enge und ständige Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt erforderlich. Mindestens vierteljährliche, später halbjährliche Kontrollen sind notwendig, damit bei den geringsten Veränderungen sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.

Wer gewährleistet den Erfolg?
 
Am Erfolg sind nur zwei Personen beteiligt: der Zahnarzt und der Patient. Der Zahnarzt stellt die Diagnose und wählt das individuell passende Implantat aus. Das Einsetzen eines lmplantates in den Kieferknochen ist eine zahnärztliche chirurgische Tätigkeit, die sehr viel Erfahrung und besondere Kenntnisse erfordert. Sie stellt hohe Anforderungen an das Können des Zahnarztes, verbunden mit einem hohen personellen und apparativen Aufwand. Die implantatspezifische Versorgung erfordert ein gesteigertes Maß zahnärztlichen Einsatzes und zahntechnischen Könnens. Der Patient trägt zum Erfolg der lmplantation in erster Linie mit seiner persönlichen Zahnpflege bei, indem er eine besonders gewissenhafte und sorgfältige Mundhygiene betreibt. Nach allen wissenschaftlichen Ergebnissen ist die einwandfreie Mundhygiene der bestimmende Faktor für eine erfolgreiche lmplantation.

Wie kann eine gute Mundhygiene erzielt werden?
 
Entscheidend ist, dass der Zahnbelag (Plaque) entfernt wird. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
  • Zahnbürste
  • Zahnpasta
  • Zahnzwischenraumbürste
  • Munddusche
  • Zahnseide

Die Zahnbeläge sind nicht nur am Implantat, sondern auch an allen Zähnen gewissenhaft zu entfernen. Nähere Hinweise in der Handhabung der Zahnpflegemittel gibt Ihnen Ihr Zahnarzt und sein Praxisteam.

Was geschieht, wenn an einem Implantat Probleme auftauchen?
 
Bei den ersten Anzeichen einer Veränderung am Implantat kann der Zahnarzt mit Hilfe verschiedener Maßnahmen den Erhalt des Implantates sichern. In sehr seltenen Fällen ist dies nicht möglich. Dann wird das Implantat wieder entfernt, wobei der Heilungsprozess schnell und komplikationslos verläuft wie nach einer Zahnentfernung. Nach 1/4 bis 1/2 Jahr ist zu entscheiden, ob eine neue Implantation an dieser Stelle oder anderenorts vorzunehmen ist.

Anfängliche entzündliche Veränderungen am Implantat lassen sich in der Regel mit geeigneten therapeutischen Maßnahmen beseitigen. Das Implantat erfüllt dann wieder seine volle Funktionstüchtigkeit. Für den Fall, dass diese anfängliche Entzündung nicht behandelt wird, schreitet die Entzündung fort, und das Implantat muss in einigen Fällen entfernt werden. Die Wunde nach dem Entfernen eines lmplantates verheilt genauso gut, wie die Wunde nach dem Entfernen eines Zahnes.

 

Honorierung der Implantate

Die gesetzlichen Kostenträger, z.B. RVO, Betriebs- und lnnungskrankenkassen sowie Ersatzkassen, dürfen nach dem Gesundheitsstrukturreformgesetz 1993 (GSG 93) Kosten für implantologische Leistungen nicht übernehmen. Die zahnärztliche lmplantologie ist keine Kassenleistung. Wenn dennoch eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Kostenträger erfolgt, so kann sie nur im Rahmen der außervertraglichen Regelung zwischen Kasse und Patient erfolgen, die aber auf die Honorierung, die zwischen Arzt und Patient vereinbart ist, keinen Einfluss hat. Auf der Basis der privaten Gebührenordnung GOZ erfolgt die Abrechnung bei kassenversicherten Patienten genauso wie bei privatversicherten Patienten. Diese Abrechnung gilt sowohl für den chirurgisch-implantologischen Teil als auch für die zweite Phase, die prothetische Versorgung. Kronen und Brücken oder größerer festsitzender Ersatz über Implantate oder über Implantate und Zähne unterliegen nicht der Kassenleistung. Der Patient wird wie ein privatversicherter Patient nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) behandelt und die Leistungen abgerechnet.

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