Hauptmenü - Home
Patienteninformationen
 ABC der Fachbegriffe
 Amalgam-Alternativen
 Anatomie des Zahnes
 Bleaching
 Brücken
 Fachgebiete
 Fissurenversiegelung
 Füllungen
 Funktionsanalyse
 Implantate
 Karies
 Kassenleistung oder...
 Kronen
 Parodontalerkrankung
 Prothesen
 Röntgen
 Systemat. Behandlung
 Verblendschalen
 Wurzelkanalbehandlung
 Zahnreinigung
 Zahnumformung


Fissurenversiegelung
 

Warum werden Zähne versiegelt?
 
Alle Zähne mit zerklüfteten Oberflächen sind besonders kariesgefährdet. Denn die tiefen Fissuren und Grübchen bieten den Bakterien in der Mundhöhle gute Möglichkeiten, sich "festzuhalten".

Rund 50 Milliarden Mikroorganismen sind die natürlichen Bewohner des Biotops Mundhöhle. Unter ihnen sind die Streptococcus mutans-Bakterien und die Laktobazillen die gefährlichen Karieserzeuger. Erhalten diese Mikroorganismen häufig Zucker oder zuckerhaltige Speisen bzw. Getränke, vermehren sie sich blitzschnell und setzen sich in einer zähklebrigen Masse (Zahnbelag und Plaque) an den Zähnen fest und produzieren durch ihren Stoffwechsel zahnschädigende Säuren.

Der schützende Speichel kann diese Säuren nicht mehr ausreichend verdünnen oder wegspülen - das ökologische Gleichgewicht in der Mundhöhle ist gestört: Karies entsteht.

Durch die Versiegelung der Zahnoberflächen, der Fissuren und der Grübchen erhalten die Zähne für viele Jahre einen wirksamen Schutz gegen Karies. Deshalb ist aus zahnmedizinischer Sicht die Fissurenversiegelung auch für die übrigen Zähne mit zerklüfteten Oberflächen und über den vom Gesetzgeber altersmäßig eingeschränkten Personenkreis hinaus empfehlenswert. - In manchen Fällen auch für Erwachsene.

Gezielter Langzeitschutz für Zähne
 
Die Fissuren-Versiegelung ist besonders wichtig für die Milchbackenzähne:
Sie müssen als Platzhalter für die bleibenden Zähne oft bis zum 12. Lebensjahr ihre Aufgabe erfüllen. Gehen Milchbackenzähne vorzeitig durch Karies verloren, können Zahnfehlstellungen bzw. Gebissanomalien entstehen. Eine Fissurenversiegelung ist in manchen Fällen auch für Erwachsene empfehlenswert. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt beraten.
 
 
 
Die Zähne eines neunjährigen Kindes:
Der 6-Jahr-Molar, der große Milchmolar und der kleine bleibende Backenzahn (Prämolar) weisen Grübchen und Fissuren auf, die durch eine Versiegelung wirkungsvoll gegen Karies geschützt werden können.
 
Der Zahnschmelz, die härteste Substanz des menschlichen Körpers, zieht sich in die Fissur. Sie entsteht übrigens schon bei der Entwicklung des Zahnes. In der Fissurentiefe bildet sich besonders leicht und meist unbemerkt Karies.
 
Selbst beim Zähneputzen dringen die Borsten der Zahnbürste nicht bis in die Tiefe der feinen Fissur vor.
 
Fissurenversiegelung: Nach der gründlichen, professionellen Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis wird der Fissurenbereich durch eine saure Reinigungspaste aufgerauht, um dem dünnfließenden Kunststoff einen Halt zu bieten. Das Licht einer Speziallampe härtet das Material anschließend, die Zahnoberfläche ist versiegelt.
 
Erweiterte Fissurenversiegelung:
Wenn Bakterien in den Fissuren diese bereits lediglich im Schmelzbereich "angefressen" haben, so sollten diese verunreinigten Fissuren im Rahmen der zuvor beschriebenen Maßnahmen gründlich gesäubert werden, da man nicht ohne weiteres ausschließen kann, dass eine eventuelle Karies - gelegentlich unsichtbar - den Zahn schon vorgeschädigt hat. Diese reine Schmelzpräparation erfolgt im Rahmen der erweiterten Fissurenversiegelung.
 

Info: Neue gesetzliche Bestimmungen der Kostenübernahme

Zwar hat der Gesetzgeber die Bedeutung der Fissurenversiegelung zur Kariesverhütung grundsätzlich erkannt, allerdings ist sie nur für wenige Zähne Kassenleistung und außerdem nur für einen altersmäßig begrenzten Personenkreis bestimmt: Für alle 6 bis 18jährigen Patienten ist die Fissurenversiegelung der bleibenden Molaren (max. acht Backenzähne) Kassenleistung.

Wird die Fissurenversiegelung bei Patienten an Milchzähnen oder den übrigen bleibenden Zähnen außerhalb der vorgenannten Altersbegrenzung durchgeführt, gilt diese Maßnahme als Privatleistung und muss auf der Basis der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erbracht und abgerechnet werden.

Top of Page     Top of Page

Copyright © 2001-2011 by Dr. P. Kremer
Impressum und rechtliche Hinweise