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Behandlungsplan
 

1. Vorläufiger Behandlungsplan

Gelegentlich erwarten Patienten von uns eine Planung bzgl. des Umfangs einer Behandlung. Vor Beginn der Behandlung können wir letztlich nur eine Mindestplanung erstellen, d. h. von dem, was wir zu diesem Zeitpunkt sehen, können wir sagen

  • dies ist ein Füllungsdefekt

  • hier ist ein bereits wackliger Zahn

  • dort ist ein Entzündungsprozess an der Wurzelspitze des Zahnes

Wir planen also anhand dessen, was wir sehen. Manches aber ergibt sich als Problem erst im Laufe der Behandlung. So kann man z. B. nicht aus der Größe eines Füllungsdefektes auf das Ausmaß der Karies schließen, die man entdeckt, wenn man die Füllung entfernt. Es gibt keine Möglichkeit zu erahnen, was den Zahnarzt unter einer Krone als Behandlungsnotwendigkeit zur Rettung des Zahnes erwartet, da sich eine Krone auf dem Röntgenbild nur als weißer Fleck darstellt. Und schließlich passiert es oft genug, daß man - nachdem eine Füllung entfernt wurde - entdeckt, dass der Nachbarzahn auch schon kariös ist. Ein solcher Entkalkungsprozess einer beginnenden Karies ist auf dem Röntgenbild in der Regel noch nicht festzustellen, trotzdem aber auf alle Fälle behandlungsbedürftig.

Mit anderen Worten: unsere Planung kann bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Karies entfernt worden ist, nur eine "Minimalplanung" sein. Sie müsste also an sich den Untertitel tragen:

  • Bis auf weiteres sind folgende Zähne behandlungsbedürftig

  • Bis auf weiteres sind folgende Therapieschritte im Rahmen einer systematischen Behandlung notwendig

  • Bis auf weiteres sind X Termine für die Versorgung vorgesehen

  • Bis auf weiteres sind folgende Kosten zu erwarten

2. Vervollständigter Behandlungsplan

Wir haben volles Verständnis dafür, dass Sie eventuell überrascht oder sogar im ersten Moment enttäuscht sind, wenn sich der Umfang Ihrer Behandlung entgegen der ursprünglichen Planung gegebenenfalls ausdehnt. Aber bedenken Sie, wir sind Zahnärzte und versuchen, bestehende Mängel, für die wir nichts können, für Sie langfristig zu beheben. Nichts ist einem gewünschten Behandlungsergebnis abträglicher, als von irgendeiner Seite unter Druck gesetzt zu werden

  • sei es, dass man den Patienten nicht mit zusätzlichen Problemen belasten möchte

  • sei es, dass man einen bestehenden Terminplan auf keinen Fall erweitern möchte

  • sei es, dass man sich im vermeintlichen Interesse des Patienten scheut, einen vervollständigten und damit erweiterten Heil- und Kostenplan aufzustellen, um ihm den erneuten Weg durch die Kasseninstanzen und den damit verbundenen Genehmigungsweg neben den zusätzlichen Kosten  zu ersparen.

Bei jedem einzelnen Patienten sehen wir uns als Zahnärzte vor vollendete Tatsachen gestellt. Wir stellen den Anspruch an uns, Mängel zu beheben, Krankheitsprozesse zu heilen oder kosmetische Unzulänglichkeiten zu beheben, für deren Ursache wir am wenigsten Verantwortung tragen. So ist es zu verstehen, dass jede Wurzelkanalbehandlung - und diese sind in der Regel im Voraus nicht zu planen - uns meist um mindestens zwei Sitzungen in der Terminplanung zurückwirft, da sie zusätzlich eingeplant werden müssen.

Um Ihnen die Problematik nochmals anhand eines Vergleichs zu verdeutlichen, bedenken Sie, dass komplexe Behandlungen in der Schweiz oder in den skandinavischen Ländern durchaus bis zu zwei Jahre dauern. Wenn also selbst der schwierigste Fall bei uns bisher nur einen Bruchteil dieser Zeit in Anspruch nahm, so könnte doch selbst dieser Ihnen "endlos" erscheinen, ist aber, im internationalen Vergleich oder nach wissenschaftlichen Kriterien, durchaus eine moderate, zügige Behandlung. Sollten aber primär terminliche Verpflichtungen bei Ihnen eine Rolle spielen, so sagen Sie uns dies bitte im Voraus, damit wir es beim Umfang einer Planung mit berücksichtigen können.

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